Die schweizerische Gesetzgebung für das Gesundheitswesen ist föderalistisch aufgebaut und weist somit den Kantonen weitgehende Befugnisse zu.
In den kantonalen Gesundheitsgesetzen und den entsprechenden Verordnungen werden die Rechte und Pflichte des Chiropraktors geregelt.
In
den folgenden Bundesgesetzen und den entsprechenden Verordnungen wird
die Kostenübernahme chiropraktischer Leistungen geregelt:
- Krankenversicherungsgesetz (KVG)
- Unfallversicherungsgesetz (UVG)
- Militärversicherungsgesetz (MVG)
- Strahlenschutzgesetz (StSG)
Gesetzlich sind die Leistungen der Chiropraktoren als Pflichtleistungen von Medizinalpersonen anerkannt worden, als 1964 das Kranken- und Unfallversicherungsgesetz von 1911 teilrevidiert wurde. Seither werden die chiropraktischen Leistungen aus der Grundversicherung der Krankenkasse gedeckt.
Neben den Ärzten, Zahnärzten, Veterinären und Apothekern sind Chiropraktoren die fünfte Berufsgruppe, die als Medizinalberufe im Medizinalberufgesetz vorhanden sind.
Im Gesundheitswesen hat der Chiropraktor die wichtige Aufgabe, Patienten auf natürlichem Wege, wenn möglich ohne Chirurgie und ohne Medikamente, zu helfen. Bei Bedarf werden die Patienten an einen entsprechenden Spezialarzt zugewiesen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenhäusern ist heute Alltag.
Die Tätigkeit des Chiropraktors ruht auf den vier Säulen Beurteilung (Diagnose), Behandlung, Beratung, Betreuung. Diese umfassen ein weites Gebiet ausserhalb der eigentlichen manuellen Behandlung und schliessen auch die Beratung des Patienten in Bezug auf eine Lebensweise ein, die den Ansprüchen seines Bewegungsapparates besser gerecht wird.
Der Chiropraktor kann grundsätzlich ohne Überweisung einer anderen Medizinalperson, selbständig und unabhängig und in eigener Verantwortung arbeiten. Er gehört in den meisten Kantonen wie etwa Ärzte und Zahnärzte zu den Medizinalpersonen. Die meisten Patienten konsultieren ihn auf eigene Initiative oder auf Empfehlung anderer Patienten.
Jeder Behandlung geht eine gründliche Anamnese voraus. Neben den üblichen (orthopädischen, rheumatologischen, neurologischen) Untersuchungsmethoden werden auch spezifisch chiropraktische Untersuchungsmethoden (statische und dynamische Palpation u.a.) angewendet.
Die chiropraktische Manipulation besteht im Wesentlichen auf einer spezifischen, mit einem minimalen Kraftaufwand ausgeführten manuellen Einwirkung auf ein Gelenk, das in seiner Funktion gestört ist.
Die Manipulation bezweckt die Behebung reversibler Funktionsstörungen des Bewegungsapparates. Nur mit grösster Präzision und Schnelligkeit kann diese Behandlungsmethode erfolgreich angewendet werden. Dabei wird das Gelenk minimal über das normale Bewegungsausmass gebracht, ohne dass die anatomischen oder physiologischen Grenzen überschritten werden.
Die Manipulation hat nicht nur eine Normalisierung der Gelenksfunktion zum Ziel, sondern auch eine reflektorische Wirkung auf das benachbarte Gewebe (Muskeln, Sehnen, Nervensystem).
Das therapeutische Arsenal des modernen Chiropraktors ist bei weitem nicht auf die Manipulation beschränkt. Je nach Indikation wendet er diverse muskuläre und reflektorische Behandlungsmethoden, Gelenksmobilisationen, kraniale Behandlungstechniken und physiotherapeutische Massnahmen (kontrollierte Extension, Ultraschall, Elektrotherapie) an. Ebenfalls gehören das Verabreichen von orthopädischen Hilfsmitteln, Stützbandagen, Gymnastikinstruktionen, Ernährungsberatung sowie ergonomische Beratung, zum Teil auch Akupunktur und Akupressur in den Praxisalltag des Chiropraktors. Zudem verordnet er bei Bedarf gewisse Medikamente (Schmerzmittel und entzündungshemmende Mittel).
In der Regel besitzt der Chiropraktor eine eigene Röntgenanlage und ein kleines Labor. Er kann die zur Diagnose notwendigen radiologischen und laboranalytischen Abklärungen auch auswärts anordnen.
Der Chiropraktor ist ermächtigt, Arbeitsunfähigkeitszeugnisse auszustellen.
Die Leistungen des Chiropraktors werden - wie die der Ärzte - von der Grundversicherung der Krankenkassen, der Unfall-, Militär-, Invaliden- und den Privatversicherungen übernommen.
Im Allgemeinen besteht eine Behandlungsindikation bei allen statischen und dynamischen Störungen des Bewegungsapparates, die als kurz- oder langfristige Folge mechanischer wie neurophysiologischer Veränderungen oder nach einer Krankheit, einem Unfall und im Zusammenhang mit dem normalen Alterungsprozesses auftreten.
Diese Störungen zeigen sich ähnlich wie chronische Krankheiten: mit langsamem Fortschreiten und bei Überbeanspruchung meist mit zeitlich beschränkter Verschlechterung.
Überbeanspruchungen treten in der Regel plötzlich auf, etwa nach einem Unfall, oder als Summe einzelner, kleinerer Fehlbelastungen.
Wie jede andere Therapie kennt auch die Chiropraktik ihre Grenzen, und ihre Lehre ist Bestandteil der klinischen Ausbildung (Kontraindikationen zur chiropraktischen Behandlung).
Mit der chiropraktischen Behandlung mechanischer Beschwerden des Bewegungsapparates können Störungen innerer Organe günstig beeinflusst werden. Dieses Gebiet ist noch wenig erforscht. Um dieses Potenzial chiropraktischer Behandlung wissenschaftlich zu objektivieren, wird - vor allem in den USA- seit geraumer Zeit geforscht und publiziert. Relativ gut dokumentiert ist der Einfluss der chiropraktischen Behandlung auf prämenstruelle Beschwerden und auf infantile Koliken. Es ist heute klar, dass die Wirbelsäule pathologische Zustände an inneren Organen auslösen und verstärken oder darauf hinweisen kann.
Gemäß der metaphorischen Betrachtungsweisen der Chiropraktik besteht in allen Lebewesen eine universelle Energie, die im menschlichen Körper des Kräftegleichgewicht aller biologischen Funktionen und Prozesse aufrecht erhält.
Diese über 100-jährige Betrachtungsweise erscheint heute in der <<Körper- und Geist- Medizin>>(mind body medicine), gemäss der die Gesundheit nicht allein durch einen gesunden Körper und eine gesunde Psyche definiert wird, sondern auch durch unbewusste Emotionalität und geistige Individualität.
Die Chiropraktik ist eine ganzheitliche Heilmethode, die versucht, die Gesundheit des Menschen zu fördern, wieder herzustellen und zu unterstützen, indem sie Kommunikationsstörungen im Nervensystem mit genau dosierten mechanischen Impulsen beseitigt und so das Gleichgewicht der „Energieströme“ wieder herstellt.
Die Ausbildung erfolgt teilweise in der Schweiz, teilweise an ausländischen Universitäten. In der Schweiz kann das Fachstudium Chiropraktik noch nicht absolviert werden. Die erwähnten ausländischen Universitäten werden vom Eidg. Departement des Inneren (EDI) auf Vorschlag der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) anerkannt.
In den USA und in Kanada erfolgt die professionelle Anerkennung durch die CCE (Council on Chiropractic Education), auf akademischer Ebene durch Inter-Fakultätsabkommen, die die Möglichkeit bieten, an anderen Universitäten fachspezifisch weiter zu studieren. (M.S.,PH.D.)
Die Ausbildung der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren ist seit 2008 in die medizinische Fakultät an der Universität Zürich integriert.
Grundsätzlich entspricht ein chiropraktisches Studium einem Medizinstudium, wobei die pharmakologische und chirurgische Ausbildung zum Grossteil durch das chiropraktische Fachstudium ersetzt ist.
Die Grundwissenschaften Chemie, Physik, Biologie, usw. werden durch entsprechende Fachprofessoren unterrichtet (Ph.D.); Anatomie, Physiologie, Pathologie durch Wissenschafter (Ph.D.).
Die klinischen Wissenschaften, Laboranalytik, Radiologie usw. werden durch Chiropraktoren und Ärzte unterrichtet.
Die chiropraktische Therapie und Technik wird durch Chiropraktoren unterrichtet.
Die klinische Erfahrung wird in Polikliniken vermittelt, die den Universitäten angegliedert sind.
Das Verhältnis Lehrkraft-Student variiert zwischen 1:8 und 1:5. Dieser Standard entspricht dem der besten Universitäten.
Das erfolgreiche Studium wird mit der Verleihung des Titels eines <<Doctor of Chiropractic>>(D.C.) abgeschlossen.
Dieser amerikanische oder kanadische Abschluss lässt noch keine selbständige Tätigkeit in der Schweiz zu, ist jedoch Voraussetzung für die Weiterbildung in der Schweiz und zu Erlangung des Schweizer Diploms.
Kantonale Gesetzgebung: Die kantonalen Gesetze regeln das Recht zu praktizieren, jedoch nicht die Zulassungskriterien für das Studium in Übersee. Alle Kantone verlangen zur selbständigen Ausübung der Chiropraktik die eidg. Maturität, die meisten auch die schweizerische Staatsangehörigkeit.
Voraussetzung von Seiten der Ausbildungsstätten: Die amerikanischen und kanadischen Universitäten, an denen Chiropraktik gelehrt wird, sind private Institutionen. Die Aufnahmekriterien sind durch das Council on Chiropractic Education (CCE) geregelt. Im Moment gelten folgende Bestimmungen:
eidg. Maturität
Bestandener TOEFL-Test ( Test of Englisch as a Foreign Language)
Auf akademischem Niveau gilt als Referenzgrundlage das erste medizinische Propädeutikum. Es wird von der CCE und somit von allen Universitäten anerkannt und vorausgesetzt.
Es ist zu bemerken, dass jede der Universitäten eigene Anforderungen stellen kann, die auch über die Empfehlungen der CCE hinausgehen.
Immer muss ein vom Präsidenten der SCG sowie vom Schweizerischen Chiropraktik-Institut SCI signiertes Qualifikationsschreiben ausgestellt werden, welches der amerikanischen oder kanadischen Einwanderungsbehörde bestätigt, dass der Kandidat die gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das Studium als auch für die Weiterbildung und schliesslich die selbständige Berufsausübung in der Schweiz erfüllt. Dies beinhaltet auch, dass die Aufnahmekriterien für die obligatorische Weiterbildung am SCI erfüllt sind.
Um zum Weiterbildungsprogramm am Schweizerischen Chiropraktik-Institut SCI zugelassen zu werden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Eidg. Maturitätszeugnis oder gleichwertiges, von der eidg. Maturitätskommission anerkanntes Zeugnis.
Erstes medizinisches propädeutisches Examen oder ein Äquivalent, das von einer schweizerischen medizinischen Fakultät erteilt wird. Die notwendigen Qualifikationen müssen vor Beginn des chiropraktischen Studiums in der USA oder Kanada erworben werden.
Beherrschung mindestens einer der Landessprachen.
Erfolgreiches Bestehen des ersten Teils der interkantonalen Chiropraktorenprüfung
Eidg. Maturität
Fähigkeits-Interview am Schweizerischen Chiropraktik-Institut SCI der Schweizerischen Chiropraktoren-Gesellschaft in Bern; Erstellung eines persönlichen Dossiers: Vorlage eines Leumundszeugnisses.
Erstes medizinisches Propädeutikum an einer Schweizer Universität.
Anmeldung an einer amerikanischen oder kanadischen Universität für Chiropraktik, welche vom EDI anerkannt ist. Das Anmeldeformular wird in Zusammenarbeit mit Koordinatoren ausgefüllt, um den Eigenheiten der amerikanischen beziehungsweise kanadischen Universitäten (Trimester, Quartale) gerecht zu werden.
Qualifikationsschreiben der SCG, signiert vom Präsidenten der SCG sowie vom schweizerischen Chiropraktik-Institut, welches bestätigt, dass der Kandidat die gesetzlichen Voraussetzungen sowohl für das Studium als auch für die Weiterbildung und schliesslich die selbständige Berufsausübung in der Schweiz erfüllt.
Zehn akademische Semester Chiropraktik-Studium an einer anerkannten Universität in den USA oder in Kanada mit erfolgreichem Abschluss.
Das erfolgreiche Bestehen einer grundwissenschaftlichen Prüfung (Interkantonales Staatsexamen I für Chiropraktoren) in der Schweiz ist Voraussetzung zum Beginn der Assistenzzeit.
Zweijährige Assistenzzeit (obligatorische Weiterbildung) in der Schweiz. Diese obligatorische Weiterbildung hat zum Ziel, das in den amerikanischen und kanadischen Institutionen erlernte klinische Wissen und die praktischen Fähigkeiten zu festigen und den Übergang von einem ausländischen zu unserem schweizerischen Gesundheitssystem sicherzustellen.
Abschluss der Kurse am Schweizerischen Chiropraktik-Institut der SCG in Bern während der Assistenzzeit.
Während der Assistenzzeit muss eine mehrmonatige Unterassistenz auf einer rheumatologischen oder orthopädischen Abteilung eines Universitäts- oder Kantonsspitals absolviert werden.
Eine klinische Abschlussprüfung (Interkantonales Staatsexamen II für Chiropraktoren) unter der Aufsicht der SDK mit interkantonalem Diplomabschluss befähigt zur selbständigen Ausübung der Chiropraktik in der Schweiz. In beiden Prüfungen besteht die Expertenkommission paritätisch aus Ärzten (meist Universitätsprofessoren) und Chiropraktoren.
Ein erfolgreiches Bestehen der eidg. Strahlenschutzprüfung unter der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit in Bern erlaubt den Chiropraktoren das Betreiben einer eigenen Röntgenanlage zu diagnostischen Zwecken.
Das Prinzip der Fortbildung ist in den Statuten der SCG verankert und Bestandteil der Verträge mit den Sozialversicherunspartner (Krankenkassen, Unfallversicherungen, Militärversicherung). Die Modalitäten dieser Fortbildung werden durch das Schweizerische Chiropraktik-Institut festgelegt.
Die Ausbildung der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren ist seit 2008 in die medizinische Fakultät an der Universität Zürich integriert. Bis zum Bachelor-Abschluss in Medizin (B Med) dominieren die Basiswissenschaften. Der Anteil des Schwerpunkts Chiropraktik liegt bei ca. 15%. Im 1. Studienjahr sind dies zwei Wochenstunden, im 2. vier und im 3. Jahr sechs Stunden. Ab dem 7. Semester, im Masterstudium, steigt der Umfang zuerst auf 50%, dann auf 80%. Das 6. Studienjahr ist der klinischen Ausbildung gewidmet, ein halbes Jahr an einem Spital als Unterassistent und ein halbes Jahr in der Lehrklinik am Balgrist, wo die praktische Behandlung von Patienten unter Supervision angewandt wird. Den Abschluss bildet der Master in Chiropractic Medicine und eine eidgenössische Prüfung.
Die Chiropraktik hat in den letzten Jahren weltweit und ebenso in der Schweiz einen enormen Aufschwung erlebt. Immer häufiger suchen Patienten einen Chiropraktor auf. Zahlreiche wissenschaftliche Studien beweisen die therapeutische Wirksamkeit sowie das günstige Kosten-Nutzen-Verhältnis. Das Gesundheitswesen vieler Länder hat das kostensenkende Potential der Chiropraktik erkannt - es werden deshalb weitere Möglichkeiten gesucht, um den Patienten den Zugang zur Chiropraktik zu erleichtern.
In der Schweiz praktizieren heute- mehrheitlich in grösseren und mittleren Städten- 250 Chiropraktoren, wovon ca.30 eine Assistenzstelle anbieten.
Zur Zeit studieren etwa 30 angehende Chiropraktoren in der USA und Kanada. Da die Assistenzstellen limitiert sind, kann es vorkommen, dass ein Chiropraktor seine Assistenzzeit ausserhalb des Kantons absolvieren muss, in dem er später eine Praxis eröffnen möchte. Fast immer kann die gewünschte Sprachregion berücksichtigt werden.
Die amerikanischen und kanadischen Universitäten für Chiropraktik offerieren neben dem Studium zum <<Doctor of Chiropractic>> Weiterbildungen, welche zu Spezialdiplomen in Radiologie, Orthopädie, Neurologie usw. führen.
Ebenfalls ist es möglich, in den USA Zusatzausbildungen in fachverwandten Gebieten wie Biomechanik, Soziologie, Epidemiologie usw. zu absolvieren.
Diese Zusatzausbildungen sind besonders attraktiv für Chiropraktoren, die an Forschungs- und Lehrtätigkeiten interessiert sind. Allerdings existieren im Moment in der Schweiz keine entsprechenden Stellen.
Der Beruf des Chiropraktors ist in den meisten Ländern Europas gesetzlich anerkannt, jedoch in unterschiedlichem Ausmass. Mehrheitlich besteht eine Anerkennung als selbständiger Beruf im Gesundheitswesen.
Die verschiedenen nationalen Berufsverbände sind in der Europäischen Chiropraktoren-Union (ECU) vereinigt, deren Ziel es ist, eine Vereinheitlichung der Ausbildungsprogramme, insbesondere auf dem Niveau der Weiterbildung als Assistent zu erreichen. Zudem fördert die ECU die Forschung. Die ECU organisiert jährlich einen europäischen Fortbildungskongress, der alternierend in den verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten durchgeführt wird.
Die diversen nationalen Gesellschaften sind Mitglieder der World Federation of Chiropractic (WFC).
Die WFC steht in Verbindung mit internationalen Organisationen, insbesondere der World Health Organisation (WHO). Gemeinsam wird an einem Projekt im Bereich der Arbeitsmedizin gearbeitet. Die WFC ist Mitglied des Council for International Organizations of Medical Sciences (CIOMS), die unter der Schirmherrschaft der WHO und der UNESCO gegründet worden ist und ihren Hauptsitz in Brüssel hat.
Die WFC organisiert alle zwei Jahre einen Fachkongress zu Themen des Bewegungsapparates, häufig in Zusammenarbeit mit anderen internationalen Organisationen.
Diesen Text können sie in einer Broschüre der Schweizerischen Chiropraktoren Gesellschaft SCG in Bern anfordern.
© Praxis Dr. Jörg Hieringer